Landesmittel
Allgemeine Förderung von Kinder- und Jugendarbeit durch das Land NRW
Es stehen uns pauschale Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zu, die wir über die BDKJ Diözesanverbände oder den BDKJ NRW direkt abrufen können.
Genauere Informationen wann und wie Ihr diese Fördermittel beantragen könnt, findet ihr hier.
Die für die konkrete Abrechnung notwendigen Formblätter findet Ihr hier:
Deckblatt - Verwendungsnachweis
Förderung NRW-weiter Leuchtturmprojekte wie zum Beispiel für:
- Integration junger Geflüchteter durch Jugendarbeit
- Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Schulprojekte)
- Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/Eine Welt
- nachhaltige Entwicklung
- Soziale Teilhabe und Chancengleichheit
- Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
Hierfür stehen die Mittel des Kinder- und Jugendförderplans NRW direkt zur Verfügung. Sie werden über die Landschaftsverbände vergeben.
Zuständig für Aachen, Essen & Köln:
Zuständig für Münster & Paderborn:
Achtung: Hier gibt es Abgabefristen, die zu beachten sind.
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit durch den Landesjugendring NRW
Projekt #jungesnrw
Einmischende komunale Jugendpolitik
Gefördert werden Mikroprojekte bis 500€ über die zuständigen Referent*Innen.
Projekt Bündnis für Freiräume